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Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments

Geschrieben am 29. September 2021

Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.

(BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 – XII ZB 560/18 – L)

Dessen ungeachtet sollte ausführlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dem Testamentsvollstrecker detaillierte Anweisungen zu erteilen, worauf er zum Wohle des behinderten Vorerben besonders zu achten hat.