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Gesetzlicher Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

Geschrieben am 29. September 2021

Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.

( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021 – 5 AZR 505/20)