Druckkündigung – Anforderungen
Geschrieben am 31. Mai 2024
Entscheidende Voraussetzung einer Druckkündigung ist, dass sich der Arbeitgeber vorher schützend vor den Arbeitnehmer stellt und alles versucht, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen. Notfalls muss er von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen.
Erforderlich ist ein aktives Handeln. Gespräche und Beratungen reichen nicht aus.
(Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 12.12.2023, Az.: 7 Sa 61/23)