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Diskriminierung schwerbehinderter Menschen

Geschrieben am 2. Oktober 2021

Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes begründet die Vermutung i.S.v. § 22 AGG, dass er wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden ist.

(LAG Baden-Württemberg Urteil vom 17.5.2021, 10 Sa 49/20)