Diskriminierung schwerbehinderter Menschen
Geschrieben am 2. Oktober 2021
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes begründet die Vermutung i.S.v. § 22 AGG, dass er wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden ist.
(LAG Baden-Württemberg Urteil vom 17.5.2021, 10 Sa 49/20)