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Beweiswert von Folge-AU-Bescheinigungen

Geschrieben am 30. Januar 2024

Der Beweiswert von Folge-AU-Bescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die exakt die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23)