Unverbindlicher Erstkontakt     Telefon(0951) 28 212

Prüfungen nach dem neuen Verpackungsgesetz

In- und ausländische Unternehmen unterliegen nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen (z.B. Glas, Papier, Pappe, Kunststoffe, Metalle) in Umlauf bringen.

Als duale Systeme gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) sind anerkannt:

BellandVision GmbH
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Noventiz Dual GmbH
PreZero Dual GmbH
Reclay Systems GmbH

Neben dieser Systembeteiligungspflicht besteht auch eine zwingende Registrierungspflicht beim Verpackungsregister (LUCID). Zusätzlich ist auch eine Prüfung der gemeldeten Mengen zwingend notwendig, falls bestimmte Mengen überschritten wurden.

Gemäß dem seit 01.01.2019 geltenden Verpackungsgesetz (vorher: Verpackungsverordnung) müssen alle gewerbsmäßig organisierten Erstinverkehrbringer für mit Ware befüllte systembeteiligungspflichtige Verpackungen eine Vollständigkeitserklärung über Verkaufsverpackungen (Mengenmeldung) bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ hinterlegen. Als Erstinverkehrbringer gilt jeder Produzent oder Exporteur, der entsprechende Waren in Deutschland erstmals an Dritte abgibt. Dritte können dabei Händler oder Endverbraucher sein. Die hinterlegten Meldemengen sind von einem registrierten Prüfer (z.B. vereidigter Buchprüfer) bei Überschreiten der gesetzlichen Grenzen (Bagatellgrenzen) zwingend zu prüfen. Dies muss bis zum 15. Mai eines Jahres für das vorausgegangene Kalenderjahr geschehen.

Am 1. Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen bereits vollständig systembeteiligt erworben haben.

Ich unterstütze Gewerbetreibende bei Prüfungen nach dem VerpackG in Deutschland:

Überprüfung, ob eine Systembeteiligungspflicht vorliegt
Überprüfung, ob eine Meldepflicht beim Verpackungsregister vorliegt
Überprüfung, ob die Bagatellgrenzen überschritten sind
Prüfung unter Beachtung der verpflichtenden „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (LUCID)
Vermeidung unnötiger Ablaufstörungen beim Gewerbetreibenden
Termingerechte Abwicklung zur Vermeidung von Geldbußen
Maßvolle Honorarforderung

Aufgrund eines von mir entwickelten Fragebogens, der von den zu prüfenden Gewerbetreibenden im Vorfeld auszufüllen ist, ist in der Regel eine zeitraubende und damit kostenintensive Prüfung im Betrieb entbehrlich. Dadurch bin ich in der Lage, Prüfungen deutschlandweit ohne Fahrt- und Übernachtungskosten kurzfristig anzubieten.