Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung
Geschrieben am 2. Oktober 2021
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21)